‗ Tarifvertrag KTD

Neben einer allgemeinen Tarifsteigerung von 2,2% wurde eine neue Anlage 2 für den Sozial- und Erziehungsdienst verhandelt. Er bringt durch eine differenzierte Entgeltordnung bis zu 5,5% Lohnsteigerung in diesem Bereich, die vor allem durch die Einführung einer fünften Stufe (nach 20 Jahren Tätigkeit, ab 2021 nach 18 Jahren) ermöglicht wird.

Außerdem wurde eine Durchlässigkeit der Eingruppierung verhandelt, die Mitarbeiter*innen, die nicht die vollwertige Ausbildung haben, bei gleichwertiger Tätigkeit dennoch die entsprechende höhere Eingruppierung gewährleistet.

Leider gilt die 5. Stufe nur für den Sozial- und Erziehungsdienst und auch hier erst ab der Entgeltstufe ES7. Damit hat der KTD an dieser Stelle zwar die Lücke zur AVR-DD geschlossen, ist aber in sich unsozial geworden.

Die Gewerkschaft ver.di findet dies zumindest sehr bedauerlich und wird sich in der Zukunft dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung zu Gunsten aller beendet wird.

Außerdem ist es das Ziel, eine gleichwertige Verbesserung der Situation in der Altenpflege, den Krankenhäusern und den Schulen zu erreichen. Die Anlage 2 könnte hier als Blaupause dienen.

Weitere Informationen findet Ihr hier: