‗ Mitgliederversammlung der AG-MAV

Alle Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Schleswig-Holstein sind qua Amt Mitglied in der AG-MAV.

Jede MAV hat die Möglichkeit Mitarbeitervertreter_innen zu den Mitgliederversammlungen zu senden. Dabei gibt es seitens der AG-MAV keine Vorgabe über die Anzahl.

Fünfmal im Jahr wird die Mitgliederversammlung einberufen.

Ihre Aufgaben

  • Wahl des Vorstandes der AG-MAV
  • Austausch der MAVen unter einander,
  • Information über kirchenpolitische, arbeitsrechtliche und mitarbeitervertretungsrechtliche Angelegenheiten,
  • Diskussion und Beschlussfassung über Stellungnahmen, Aktionen und Beteiligungen.

Information zur Fassung von rechtsverbindlichen Beschlüssen durch die Mitgliederversammlung

Stimmanteile sind nach Größe der einzelnen MAV gestaffelt.

Diese Regelung ist in der Geschäftsordnung der AG-MAV festgelegt und nachzulesen.

  • MAVen mit 1 und 3 Mitglieder haben 1 Stimmen
  • MAVen mit 5 Mitgliedern haben 2 Stimmen
  • MAVen mit 7 bis 15 Mitgliedern haben 3 Stimmen,
  • MAVen ab 17 Mitgliedern haben 4 Stimmen.

Zu beachten ist, dass jede Stimme durch einen Delegierten wahrgenommen werden muss.

Termine