‗ Aufgaben
Aufgaben gem. § 54 MVG-EKD
- Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten.
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitarbeitervertretungen.
- Förderung der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen in Zusammenarbeit mit der DAI.e.V.
- Erörterung arbeits-, dienst- und mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, sofern hierfür nicht andere Stellen zuständig sind.
- Wahl von Beisitzern für die Arbeitnehmerseite sowie mitwirken bei der Bildung von Schiedsstellen.
- Die Teilnahme der MAV-Mitglieder an der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft gehört zu den Aufgaben einer MAV.
In § 19 MVG-EKD ist die Dienstbefreiung für die Teilnahme geregelt.