‗ Mitgliederversammlung der AG-MAV
Alle Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Schleswig-Holstein sind qua Amt Mitglied in der AG-MAV.
Jede MAV hat die Möglichkeit Mitarbeitervertreter_innen zu den Mitgliederversammlungen zu senden. Dabei gibt es seitens der AG-MAV keine Vorgabe über die Anzahl.
Fünfmal im Jahr wird die Mitgliederversammlung einberufen.
Ihre Aufgaben
- Wahl des Vorstandes der AG-MAV
- Austausch der MAVen unter einander,
- Information über kirchenpolitische, arbeitsrechtliche und mitarbeitervertretungsrechtliche Angelegenheiten,
- Diskussion und Beschlussfassung über Stellungnahmen, Aktionen und Beteiligungen.
Information zur Fassung von rechtsverbindlichen Beschlüssen durch die Mitgliederversammlung
Diese Regelung ist in der Geschäftsordnung der AG-MAV festgelegt und nachzulesen.
Zu beachten ist, dass jede Stimme durch einen Delegierten wahrgenommen werden muss.
